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   BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85   

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https://dejure.org/1985,7608
BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85 (https://dejure.org/1985,7608)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1985 - IVb ZB 49/85 (https://dejure.org/1985,7608)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 49/85 (https://dejure.org/1985,7608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines Prozesskostenhilfeantrags, welcher auf Grund der Versäumnis einer Rechtsanwaltsgehilfin die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben, unerwartet abgelehnt wurde

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 117; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 971
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Ein Prozeßkostenhilfegesuch für die Rechtsmittelinstanz erfüllt die formellen Erfordernisse grundsätzlich nur, wenn ihm eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach amtlichem Vordruck sowie die zugehörigen Belege (§ 117 Abs. 2 ZPO) beigefügt sind (vgl. BGH VersR 1981, 884; NJW 1983, 2145 = FamRZ 1983, 579).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Ein Prozeßkostenhilfegesuch für die Rechtsmittelinstanz erfüllt die formellen Erfordernisse grundsätzlich nur, wenn ihm eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach amtlichem Vordruck sowie die zugehörigen Belege (§ 117 Abs. 2 ZPO) beigefügt sind (vgl. BGH VersR 1981, 884; NJW 1983, 2145 = FamRZ 1983, 579).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; 1981, 854; 1983, 241 u.a.).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZB 18/82

    Verfahren - Büropersonal - Prozessbevollmächtigter - Weisung - Unterschrift -

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Ein Rechtsanwalt kann grundsätzlich darauf vertrauen, daß sein sonst zuverlässiges Personal einer konkreten Einzelanweisung nachkommt, ohne daß er die Ausführung seiner Anweisung besonders überwachen muß (vgl. BGH VersR 1979, 1028; 1983, 374 und 838).
  • BGH, 15.12.1983 - IX ZB 152/83

    Rechtsmittelfrist - Versäumung - PKH - Berufungsgericht - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, braucht eine Partei bei der Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs für die Rechtsmittelinstanz grundsätzlich nicht damit zu rechnen, das Rechtsmittelgericht werde strengere Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit stellen als das Gericht der Vorinstanz (vgl. VersR 1984, 192).
  • BGH, 11.07.1979 - VIII ZB 13/79

    Sofortige Beschwerde gegen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Ein Rechtsanwalt kann grundsätzlich darauf vertrauen, daß sein sonst zuverlässiges Personal einer konkreten Einzelanweisung nachkommt, ohne daß er die Ausführung seiner Anweisung besonders überwachen muß (vgl. BGH VersR 1979, 1028; 1983, 374 und 838).
  • BGH, 30.11.1982 - VI ZB 10/82

    Pkh - Nachweis des Unvermögens - Anforderung

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; 1981, 854; 1983, 241 u.a.).
  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 109/77

    Unvermögen die Prozesskosten zu bezahlen - Armenrechtsgesuch eines in New York

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; 1981, 854; 1983, 241 u.a.).
  • BGH, 12.07.1971 - VII ZR 191/70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsfristversäumnis - Armut -

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
    Abgesehen davon, daß nahegelegen hätte, eine stillschweigende Bezugnahme auf die kurz zuvor zu den Akten gegebene Erklärung vom 26. September 1984 anzunehmen, ist in derartigen Fällen die Wiedereinsetzung auch zu gewähren, wenn fristgerecht (§ 234 ZPO) dargetan wird, daß die rechtzeitige Vorlage ohne zurechenbares Verschulden im Sinne von §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO unterblieben ist (vgl. BGH VersR 1959, 623 und 762; 1971, 962).
  • BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219).
  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86

    Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in

    Nach Ablehnung seines Prozeßkostenhilfegesuchs mußte er vielmehr innerhalb der Frist des § 234 ZPO dartun, daß die Vorlage des Vermögensverzeichnisses innerhalb der Berufungsfrist ohne sein Verschulden unterblieben war (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 49/85 - VersR 1985, 971 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Weder ihm noch dem Beklagten selbst konnte unter diesen Umständen ein Schuldvorwurf gemacht werden, wenn sie davon ausgingen, daß die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe hinreichend dargelegt seien und auf die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Belege hofften (vgl. auch Senatsbeschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 49/85 - VersR 1985, 971).
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